Hat Ihr Kind in der Schule mühe an die Wandtafel zu sehen? Oder geht es beim Fernsehen näher an den Bildschirm?
Das kann ein Anzeichen von Kurzsichtigkeit (gute Nahsicht, unscharfe Weitsicht) sein.
Wird Ihr Kind beim Lesen schnell müde? Reibt es sich oft die Augen? Oder klagt es häufig über Kopfschmerzen?
Dann kann eine versteckte Weitsichtigkeit (das Gegenteil von Kurzsichtigkeit) vorliegen.
Beide Fehlsichtigkeiten gilt es frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Das Auge ist das wichtigste Sinnesorgan. 80% seiner Kenntnisse erwirbt sich das Kind über die Augen.
Gerade wenn Ihr Kind lesen und schreiben lernt ist es wichtig, dass es nicht aufgrund eines versteckten, unerkannten Sehfehlers benachteiligt ist.
Wir raten Ihnen, die Sehleistung Ihres Kindes vor dem Kindergarten, und danach in regelmässigen Abständen, überprüfen zu lassen.
Kinder und Jugendliche, die eine Sehhilfe benötigen, erhalten von der Krankenkassen-Grundversicherung jährlich 180 Franken für eine Brille oder Kontaktlinsen. Um die Kosten bei der Kasse abzurechnen, ist jährlich ein augenärztliches Rezept nötig. Die Versicherung zahlt diesen Betrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bei sehr starken Sehfehlern oder bei Erkrankungen zahlt die Grundversicherung – unabhängig vom Alter der versicherten Person – höhere Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen. Das gilt beispielsweise bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen, Anpassungen nach Operationen oder Hornhauterkrankungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder dem zuständigen Augenarzt.
Eine Kinderbrille muss mehr noch als eine Erwachsenenbrille der Anatomie des Kindergesichts entsprechen, damit die Passform optimal ist. Lassen Sie Ihr Kind bei der Auswahl das letzte Wort haben.